BRANDSCHUTZ


Grundsätzlich ist gemäß Arbeitsstättenverordnung das Anlegen und Kennzeichnen von Fluchtwegen erforderlich. Darüber hinaus werden in diversen Bauvorschriften wie z.B. Versammlungstättenrichtlinie und Industriebaurichtlinie explizit Feuerwehr- sowie Flucht- und Rettungswegpläne und Brandschutzordnung gefordert.

Von der Bestandsaufnahme über die Erstellung von Feuerwehrplänen sowie Flucht- und Rettungswegplänen bis zur Montage vor Ort begleiten wir Sie bis zur fachgerechten Umsetzung der brandschutztechnischen Erfordernisse aus den bau- und arbeitsrechtlichen Vorschriften.

Die gem. DIN 14095 und DIN ISO 23601 hierfür erforderliche Sachkunde wurde dem Architekturbüro nara.design durch erfolgreich absolvierte Prüfungen bescheinigt. Selbstverständlich bieten wir Ihnen auch den Service, die geforderte zweijährige Prüfung und Aktualisierung der entsprechenden Pläne ihrer Liegenschaften fristgerecht und zuverlässig durchzuführen, so dass sie die Möglichkeit haben immer auf dem aktuellen Stand zu sein.

Gern klären wir vorab unverbindlich für Sie, ob für Ihre Liegenschaft Feuerwehrpläne, Flucht- und Rettungswegpläne bzw. Brandschutzordungen erforderlich sind.